Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.
§ 1 Weitergabeverbot
Das Exposé und die darin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen dritten Personen – auch Vollmachts- oder Auftraggebern des Empfängers- ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich
gemacht werden. Im Falle der unberechtigten Weitergabe des Exposés oder der Informationen
ist der Empfänger (nachfolgend Kunde genannt) für den Fall des Vertragsabschlusses durch den Dritten verpflichtet, der Firma Nowaczyk Immobilien (nachfolgend Makler genannt) die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
§ 2 Provisionspflicht
| a. |
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler der Hauptvertrag wirksam zustande kommt. |
| b. |
Der Provisionsanspruch ist in Höhe der im Exposé genannten Sätze am Tag des wirksamen
Vertragsabschlusses fällig und innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung zu
zahlen. |
| c. |
Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu zahlen, dass unter
Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag
abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher,
finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten
Provisionsanspruch. |
| d. |
Weicht der tatsächlich abgeschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem Exposé ab, wird
wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Provision
bestehen. |
| e. |
Der Anspruch auf die Provision ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Verkauf mit
einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Kunde in einem besonders engen
persönlichem oder wirtschaftlichem oder gesellschaftsrechtlichem Verhältnis steht. |
§ 3 Vorkenntnis
Der Kunde hat für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat
der Kunde dem Makler im Wege des Schadensersatzes die in Erfüllung des Auftrages
nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass
der Kunde ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 4 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu
werden.
§ 5 Haftung
Die im Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers, von Behörden oder anderen Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit bzw.
Richtigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen übernehmen wir nicht.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit des Kunden führt.
§ 6 Unverbindlichkeit der Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung/Verpachtung bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
§ 7 Gerichtsstand
Im Verkehr mit Kaufleuten ist Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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